Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG -
Die Bundesregierung hat mit dem Sozialschutz-Paket zahlreiche rechtliche Regelungen zur sozialen Sicherung sowie zur Absicherung für soziale Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung gestellt.
Insbesondere bietet das zum 28.03.2020 in Kraft getretene Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG für die Zeit ab Eintreten von Corona-Maßnahmen bis zum 30.September 2020 unter bestimmten Voraussetzungen sozialen Dienstleistern die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % des Monatsdurchschnitts der bisherigen vom Leistungsträger erbrachten Leistungsentgelte zu beantragen. Dies dient der Sicherung des Fortbestands des sozialen Dienstleisters in der derzeitigen Situation.
Der Antrag ist bei dem/n örtlichen Trägern der Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte) zu stellen, zu denen bisher schon Rechtsverhältnisse im Rahmen der Erbringung von Kinder- und Jugendhilfeleistungen bestanden.
Antragsformulare auf Zuschussgewährung nach dem SodEG ( vom Stadtjugendamt Regensburg entwickelt, noch nicht barrierefrei).
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