Sicherheitsbehörden

Bei einem Fall mit radikalisierten oder extremistisch motivierten Eltern ist es für die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zuweilen schwierig, alleine den Fall richtig einzuordnen.

In vielen Fällen gibt eine Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden hierbei deutlich mehr Handlungssicherheit. Diese Zusammenarbeit muss aber unter den Begebenheiten der rechtlichen Bedingungen und Datenweitergaben erfolgen.

Nachfolgend werden die Akteure der Sicherheitsbehörden benannt. Auch werden die beiden großen Netzwerke Bayerns im Bereich der Rechtsradikalisierung als auch des Salafismus dargestellt, damit die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe im Einzelfall wissen, welche wesentlichen Maßnahmen die einzelnen Stellen vorhalten, um dann schnell und unkompliziert Kontakt mit den jeweiligen Akteuren aufnehmen zu können.